Einladung zur Mitgliederversammlung 2008
im Gemeindehaus der Emmauskirche
Liebes Mitglied,
zu der Mitgliederversammlung 2008 des Vereins "Ölberg"
– Ökumenischer Hospizdienst – Königswinter e.V. laden wir Sie ganz herzlich ein. Sie findet statt am
19:30 Uhr im Gemeindehaus der Emmauskirche in Heisterbacherrott.
Die Tagesordnung ist im Anschluß beigefügt.
Ergänzungen der Tagesordnung können durch die Mitglieder bis spätestens eine Woche vor der Versammlung beantragt werden.
Nach der Satzung des Vereins entscheiden die in der Mitgliederversammlung anwesenden Mitglieder mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Die Abstimmungen erfolgen in der Regel durch Handzeichen.
In der Mitgliederversammlung 2008 stehen sowohl die Wahlen aller Vorstands- mitglieder auf der Tagesordnung als auch Änderungen der Satzung.
Über eine rege Teilnahme würden wir uns sehr freuen. Es wäre schön, wenn Sie Ihr Kommen ermöglichen können.
Mit freundlichen Grüßen
Irene Feldhaus Peter Schäfer
1.Vorsitzende 2.Vorsitzender
Tagesordnung der Mitgliederversammlung
- Begrüßung
- Kurzandacht und Gebet
- Bericht des Vorstands, einschließlich Erläuterungen zu den vorgesehenen Satzungsänderungen
- Aussprache zum Bericht
- Abstimmung über Satzungsänderungen
- Im Kopf die Bezeichnung des Vereins vervollständigen durch „e.V.“ Es heißt jetzt: "Ölberg" – Ökumenischer Hospizdienst – Königswinter e.V.
- § 1: Der Verein führt den Namen "Ölberg" – Ökumenischer Hospizdienst – Königswinter und nach Eintragung im Vereinsregister den Zusatz "eingetragener Verein (e.V.)". Er hat seinen Sitz in Königswinter. Der Verein soll in das Vereinsregister beim Amtsgericht Königswinter eingetragen werden. ändern in: Der Verein führt den Namen "Ölberg" – Ökumenischer Hospizdienst – Königswinter e.V.. Der Verein ist unter der Nr. 1 VR 852 im Vereinsregister eingetragen.
- § 7, (1) Die Mitglieder des Vorstandes werden von der Mitgliederversammlung einzeln auf die Dauer von 2 Jahren gewählt. ändern und ergänzen: Die Mitglieder des Vorstandes werden von der Mitgliederversammlung einzeln jeweils auf die Dauer von zwei Jahren gewählt. Die Mitgliederversammlung kann einzelne Vorstandsmitglieder auf eine längere Amtsdauer wählen, um ein gleichzeitiges Ende der Amtszeit aller Vorstandsmitglieder zu vermeiden. Scheidet ein Vorstandsmitglied vorzeitig aus, so findet für den Rest der Amtsdauer eine Ersatzwahl statt. Der Vorstand kann bis zur nächsten Mitgliederversammlung ein Ersatzvorstandsmitglied benennen.
- § 7, (3) …Beschlüsse können auch von dem 1. Vorsitzenden, dem Kassenwart u nd einem weiteren Mitglied einstimmig gefasst werden. ändern in: Der 1. Vorsitzende kann auch mit zwei weiteren Vorstandsmitgliedern, darunter dem Stellvertreter oder dem Kassenwart, einstimmig einen Beschluss fassen.
- Bericht des Kassenwarts
- Bericht der Kassenprüfer
- Aussprache zu den Berichten
- Entlastung des Vorstandes
- Einsetzen eines Wahlvorstandes
- Wahl der Vorstandsmitglieder
- 1.Vorsitzende (r)
- 2. Vorsitzende (r)
- Kassenwart
- 2 Beisitzer
- Wahl der Kassenprüfer
- Verschiedenes